Meine Nachbarschaft: Im Weidenfeld
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und dadurch werden alle gefundenen
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Vorlagen
Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7347 entstanden aus Vorlage: OF 370/15 vom 24.07.2025 Betreff: Piktogramm Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße erneuern Der Magistrat wird gebeten, das Piktogramm auf dem Weg Im Weidenfeld in Nähe der Einmündung der Leo-Tolstoj-Straße zu erneuen. Dieser Weg wird rege genutzt. Begründung: Das Piktogramm ist wegen der intensiven Nutzung stark beschädigt. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.10.2025, ST 1770
Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.01.2024, OM 4979 entstanden aus Vorlage: OF 281/15 vom 29.12.2023 Betreff: Instandsetzung des Weges Im Weidenfeld Der Magistrat wird gebeten, den Feldweg Im Weidenfeld zwischen Taunengraben und Feldbergweg instand zu setzen, sodass eine Nutzung nach Regen wieder möglich wird. Begründung: Der asphaltierte Weg Im Weidenfeld ist ein beliebter Wander- und Radweg, der als solcher auch offiziell ausgewiesen ist. Nach Regen und insbesondere nach Starkregenereignissen, die im Zuge des Klimawandels in den vergangenen Jahren gehäuft aufgetreten sind, bilden sich auf dem Stück zwischen Taunengraben und Feldbergweg oft mehrere Pfützen, die den Weg in gesamter Breite ausfüllen. Diese erschweren die Nutzung des Weges häufig über einige Tage hinweg. Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer müssen deswegen auf den schlammigen Feldrand, die Auffahrt des angrenzenden Grundstücks oder sogar das Feld selbst ausweichen. Dieser Zustand ist für einen offiziell ausgewiesenen und viel genutzten Rad- und Wanderweg nicht nur wenig praktikabel, sondern in den kalten Jahreszeiten wegen Glatteisgefahr auch mit Gefahren für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer verbunden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.04.2024, ST 814 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2024, ST 2037
Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2023, OF 262/15 Betreff: Maßnahmen Drogendealer Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Ist dem Magistrat bekannt, dass in Nieder-Eschbach regelmäßig mit Drogen gedealt wird? 2. Wenn ja, welche konkreten Maßnahme werden seitens des Magistrats ergriffen, um dem präventiv dem entgegenzuwirken? 3. Wenn nein, warum besteht dahingehend kein Austausch mit der hessischen Polizei? Begründung: Bürgerinnen und Bürger beschweren sich immer wieder darüber, dass offene mit Drogen gedealt wird. Das betrifft vorzugsweise die Abendstunden am Wochenende, findet aber auch unter der Woche, auch teilweise tagsüber statt. Konkret ist dies nach Auskunft der Bürgerinnen und Bürger Nieder-Eschbachs an folgenden Orten beaobachtet worden: - Kleingartenanlage rechte Seite Im Weidenfeld - Parkplatz/Garagen Einfahrt Urseler Weg/ Homburger Landstraße rechts - Parkplatz an der Deuil-La-Barre Straße an der Kita St. Stephanus - Dahlienstraße/ Kreuzung Gladiolenstraße - Fußweg Görlitzer Straße - Friedhof Nieder-Schbach Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 15 am 20.10.2023, TO I, TOP 14 Der Ortsvorsteher wird gebeten, einen Vertreter der regionalen Kriminalitätsbekämpfung und einen Vertreter des Polizeireviers 14. (Nord) in die Bürgerfragestunde einzuladen. Beschluss: Auskunftsersuchen V 780 2023 Die Vorlage OF 262/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung hinter dem Wortlaut "Fußweg Görlitzer Straße" der Wortlaut "(Evangelische Kirche)" ergänzt wird. Weiterhin wird die Begründung um folgende Punkte ergänzt: "Schwimmbadeingang im Winter" und "Feldweg an der freiwilligen Feuerwehr". Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenPraktische und sichere Überquerungsmöglichkeit
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 16.06.2023, OM 4131 entstanden aus Vorlage: OF 243/15 vom 14.05.2023 Betreff: Praktische und sichere Überquerungsmöglichkeit Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Punkte zu prüfen und bei positivem Ergebnis umzusetzen: - Ist eine Anschlussmöglichkeit eines Fuß- und Radweges an den Grenzweg zwischen Nieder- und Ober-Eschbach vom Im Weidenfeld kommend in Richtung der U-Bahngleise (U 2) und zum etwa 20 Meter entfernten ampelregulierten Übergang an der Kreuzung Anna-Lindh-Allee/Ecke Homburger Landstraße sowie an der L 3003 möglich? - Kann alternativ eine Anschlussmöglichkeit geschaffen werden, welche die Überquerung über die L 3003 von der Einmündung der Abbiegung des Grenzwegs auf die gegenüberliegende, im Frankfurter Stadtgebiet liegende Seite für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sicherer gestaltet? - Ist zudem eine Überquerungsmöglichkeit über den Straßengraben auf der gegenüberliegenden Seite der Abbiegung des Grenzwegs in die L 3003 umsetzbar, sodass Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende problemlos und sicher auf den dahinterliegenden Fuß- und Radweg gelangen können? Begründung: Hinsichtlich der Lage benannter Stelle an der Stadtgrenze zwischen Frankfurt und Bad Homburg wurde eine für genannte Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer akzeptable Regelung bisher nicht berücksichtigt. Und das, obwohl die L 3003 vom Fuß- und Radweg der L 3003 zum Grenzweg sowie umgekehrt häufig und regelmäßig überquert wird. Dieses liegt nahe, da mit der Überquerung häufig ein Zugang zu ausgeschilderten Radwegen auf beiden Seiten sowie auf Bad Homburger Seite zu einem gern genutzten Feld zum Blumenselbstpflücken am Grenzweg gesucht wird. Allerdings ist die Überquerung aktuell unpraktisch und vor allem unsicher gestaltet, da die Mündung des Grenzwegs in ca. 20 Meter Entfernung einer von dort unzugänglichen Überquerungsmöglichkeit liegt. So müssen Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende an dieser Stelle eine Landstraße überqueren, auf welcher immerhin ein Tempolimit von 50 km/h gilt. Dass es an dieser Stelle aufgrund der nahe gelegenen Ampelanlage häufig stockenden Verkehr gibt, macht eine Überquerung zusätzlich unübersichtlich. Außerdem gibt es keine Einmündung in den Fuß- und Radweg der L 3003, so müssen die Menschen als weiteres Hindernis bei laufendem Verkehr einen Straßengraben überwinden, der schon an diversen Stellen ausgetreten ist. Gerade für Kinder und ältere Menschen ist dieser Zustand unzumutbar. Quelle: ViaMichelin.de Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.10.2023, ST 1989 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2024, ST 555 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1803
Straße Im Weidenfeld: Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 18.09.2020, OM 6567 entstanden aus Vorlage: OF 299/15 vom 24.08.2020 Betreff: Straße Im Weidenfeld: Aufbringen von Piktogrammen mit Aufruf zu einer gegenseitigen Rücksichtnahme der Nutzer des landwirtschaftlichen Weges 1a) Der Magistrat wird gebeten, zu Beginn des landwirtschaftlichen Anliegerweges Im Weidenfeld an der Zufahrt über die Leo-Tolstoj-Straße (siehe Foto), am anderen Ende beginnend von der Zufahrt zur Hüttenmühle kommend sowie auf Höhe der Brücke über den Tannengraben jeweils das untenstehende Piktogramm mit einem Traktor, Radfahrer sowie einem Spaziergänger mit Hund auf der Fahrbahn aufbringen zu lassen. Als ergänzender Text sollten die Worte: "Nehmt Rücksicht - langsam fahren!" mit angebracht werden. 1b) Gleiches soll im Niedereschbacher Stadtweg auf dem landwirtschaftlichen Weg angebracht werden. 2. Die Aufbringung der Piktogramme kann, soweit überhaupt erforderlich, hilfsweise alternativ über das Ortsbeiratsbudget des Ortsbeirates 15 finanziert werden. (Fotos privat Michael Stauder) Begründung: Dieser landwirtschaftliche Weg Im Weidenfeld und Streckenabschnitt wird neben der Landwirtschaft und Anliegern aus der angrenzenden Wohnbebauung und aus den dortigen Freizeitgärten in den letzten Jahren auch verstärkt von Freizeitradlern auf ihrem Weg von und nach Ober-Eschbach genutzt. Leider kam es dadurch, gerade durch die oft unangemessene, zu schnelle Fahrweise von Freizeitradrennfahrerinnen und Freizeitradrennfahrer, zu mehreren gefährlichen und brenzligen Situationen. Mit den vorgeschlagenen deutlichen Piktogrammen auf der Fahrbahn will der Ortsbeirat daher alle Nutzer dieses Streckenabschnittes zu mehr Rücksichtnahme untereinander sensibilisieren. Die Gemeinde Wehrheim/Taunus bzw. dort ansässige Landwirte haben in der Wehrheimer Gemarkung auf einigen ähnlich stark von unterschiedlichen Nutzern frequentierten Wegen solche Piktogramme bereits angebracht und nach Rückfrage damit auch gute Erfahrungen gemacht. So sei hier ein wesentlicher Schritt zu mehr Verständnis gegenüber der Landwirtschaft und zu mehr Respekt untereinander erzielt worden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.02.2021, ST 414 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 7
Sitzbank am Ende des Feldweges Im Weidenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4745 entstanden aus Vorlage: OF 214/15 vom 29.05.2019 Betreff: Sitzbank am Ende des Feldweges Im Weidenfeld Der Magistrat wird gebeten, die Sitzbank am Ende des Feldweges Im Weidenfeld in Richtung Ober-Eschbach zu erneuern und das Umfeld zu befestigen. Um den landwirtschaftlichen Verkehr nicht zu behindern, sollte die Bank mindestens eineinhalb Meter zurückgesetzt werden und einen festen Untergrund bekommen. Begründung: Die Sitzbank wird von Bürgerinnen und Bürgern gerne genutzt, die Rückseite ist aber stark beschädigt und stellt eine Unfallgefahr dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2019, ST 1786 Aktenzeichen: 67 0
Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2019, OM 4744 entstanden aus Vorlage: OF 211/15 vom 17.05.2019 Betreff: Feldweg Im Weidenfeld darf nicht zur Rennstrecke werden! Der Magistrat wird gebeten, die Beschriftung auf der Fahrbahndecke an den zwei Stichwegen wieder zu erneuern und weitere Hinweise auf den Geltungsbereich des Tempo 30 anzubringen. Begründung: Der Feldweg wird von Personen mit Kleinkrafträdern und auch von Rennrädern als Rennstrecke genutzt. Um Gefährdungen der Fußgänger zu verhindern, besteht hier umgehender Handlungsbedarf. Hinweise von Anliegern an die besagten Verkehrsteilnehmer, enden teilweise mit Beschimpfungen und Beleidigungen (Hierzu sollte auch der Besitzer des Aussiedlerhofes befragt werden.). Der Feldweg wird speziell auch nachts als Abkürzung in Richtung Ober-Eschbach missbraucht, eine Einhaltung der Geschwindigkeit von Tempo 30 wird wohl nur als Empfehlung angesehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1859 Antrag vom 04.08.2020, OF 291/15 Aktenzeichen: 66 0
Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.09.2016, OM 563 entstanden aus Vorlage: OF 34/15 vom 23.08.2016 Betreff: Aufstellung von Abfallbehältern für Hundekotbeutel im Weg Im Weidenfeld Der Magistrat wird gebeten, am Rande des landwirtschaftlichen Weges Im Weidenfeld zwei Abfallbehälter für gebrauchte Hundekotbeutel aufzustellen. Als Standorte empfiehlt sich der Eingang Im Weidenfeld/Ecke Leo-Tolstoj-Straße und Im Weidenfeld in Höhe der kleinen Brücke über den Taunengraben in der Nähe und Höhe des Hofgutes Kester. Begründung: Der Weg Im Weidenfeld in Richtung der Hüttenmühle ist eine sehr beliebte Auslaufstrecke zahlreicher Hundebesitzer und wird für die Tiere zum Gassigehen genutzt. Zahlreiche verantwortungsvolle Hundebsitzer sammeln in diesem Zusammenhang bereits mittels mitgenommener Hundekotbeutel die am Rande des Weges von ihren Tieren entledigten Kothäufchen zur weiteren Entsorgung - als Beitrag zum Schutz der Natur - wieder auf. Leider werden von einigen Besitzern diese gefüllten Hundebeutel wegen der über weite Strecken fehlenden Abfallkörbe für diese Beutel nicht ordnungsgemäß in Abfallbehälter entsorgt bzw. nach Hause für die Hausrestmülltonne mitgenommen. Diese kotvollen und aus schlecht abbaubaren Material bestehenden Beutel werden dann meistens zum Ärger der Anwohner und Gartenbesitzer sowie der Landwirte in die angrenzenden Gärten und landwirtschaftlichen Flächen geworfen und unsachgemäß entsorgt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt es sich dringend, auf diesem belebten und bei Hundebesitzern sehr stark genutzten Weg zwei weitere Hundekotbeutelabfallbehälter aufzustellen. In Höhe des Vogelschutzgebietes Im Weidenfeld steht bereits weit entfernt ein Abfallbehälter, der dankenswerterweise von NABU-Mitgliedern geleert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.12.2016, ST 1666 Aktenzeichen: 79 4
Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2012, OM 1800 entstanden aus Vorlage: OF 137/15 vom 14.11.2012 Betreff: Zufahrt zur geplanten Kita in der Gladiolenstraße nach den Vorstellungen des Ortsbeirates 15 gestalten Vorgang: EA 30/12; OA 161/12 OBR 15; ST 1498/12; OM 1599/12 OBR 15 Der Magistrat wird gebeten, sich den Vorstellungen des Ortsbeirats 15 zur Gestaltung einer alternativen Zufahrtsmöglichkeit zur geplanten Kita anzuschließen und die in der Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498, beschriebene Ausbaustufe zurückzunehmen. Begründung: Der Magistrat beschreibt in der oben genannten Stellungnahme einen vollkommen überzogenen Ausbau des Zufahrtsweges und begründet dies mit bau- und planungstechnischen Problemen. Ein derartiger Ausbau wurde an anderen Stellen in vergleichbaren Situationen und Orten allerdings nicht realisiert. Dort genügte eine kleine - wie vom Ortsbeirat gefordert - Lösung. Diese sollte umgehend auch in Nieder-Eschbach realisiert werden. Folgende Beispiele unterstützen den Standpunkt des Ortsbeirates: Beispiel 1: Zufahrt zur Straße Im Weidenfeld Die Straße führt u. a. zu einem Aussiedlerhof. Beispiel 2: Zufahrt zur Karl-Bieber-Höhe von der Niedererlenbacher Straße aus An dieser Kreuzung befindet sich lediglich ein Schild mit dem Straßennamen. Es gibt keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Hinweise auf landwirtschaftlichen Verkehr. Diese Straße ist nicht beleuchtet und weist keine Oberflächenentwässerung vor. Beispiel 3: Zufahrt Deuil-La-Barre-Straße zu den Wohnhäusern 118, 118a, 120 Dies ist die einzige Zufahrt zu den Häusern 118, 118a, 120. Es gibt keiner Durchfahrtsbeschränkungen geschweige denn Beleuchtung oder eine Oberflächenentwässerung. Beispiel 4: Zufahrt Auf der Steinern Straße 12 am Ortsausgang der Georg-Büchner-Straße Die Straße verfügt über keinerlei Beleuchtung oder Oberflächenentwässerung. Angebracht sind hier die Schilder "Anlieger frei", "Radfahrer frei" sowie "Ende Tempo 30". Es gibt hier keine weitere Durchfahrtsbeschränkungen. Beispiel 5: Zufahrt Auf der Steinern Straße 8 Ortsausgang Georg-Büchner-Straße In dieser Straße gibt es keine Durchfahrtsbeschränkung und keine Beleuchtung. Auch außerhalb von Nieder-Eschbach gibt es Beispiele: Beispiel 6: Zufahrt zum Sportplatz in Kalbach von der L 3019 aus Diese Beispiele können auf Wunsch ergänzt werden. Ebenso bietet der Ortsbeirat an, dass ortsunkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung zu diesen Stellen geführt werden, wobei die dortige Situation explizit erläutert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 16.03.2012, EA 30 Anregung vom 16.03.2012, OA 161 Stellungnahme des Magistrats vom 10.09.2012, ST 1498 Anregung an den Magistrat vom 28.09.2012, OM 1599 Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 466 Beratung im Ortsbeirat: 15 Aktenzeichen: 66 0
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